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Dämmen wird zur Pflicht !
Ab 01.01.2012 !
Wenn der begehbare Dachboden nur als Lagerraum genutzt wird, ist nun auch zumindest die oberste Geschossdecke zu dämmen. Bei Nutzung als Wohnraum muss sogar das gesamte Dachgeschoss gedämmt werden.
Das Gesetz beruht auf der EnEV 2009. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) schreibt vor, dass begehbare Geschossdecken zum bislang ungedämmten Speicherboden ab 1. Januar 2012 über einen Wärmeschutz verfügen müssen, der die Transmissionsverluste auf U = 0,24 W/qmK begrenzt.
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