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Dämmen wird zur Pflicht !

Ab 01.01.2012 ! 

Wenn der begehbare Dachboden nur als Lagerraum genutzt wird, ist nun
auch zumindest die oberste Geschossdecke zu dämmen.
Bei Nutzung als
Wohnraum muss sogar das gesamte Dachgeschoss
gedämmt werden.

Das Gesetz beruht auf der EnEV 2009. Die Energieeinsparverordnung
(EnEV 2009) schreibt vor,
dass begehbare Geschossdecken zum bislang
ungedämmten
Speicherboden ab 1. Januar 2012 über einen Wärmeschutz
verfügen müssen, der die Transmissionsverluste auf U = 0,24 W/qmK begrenzt.

 

(zum Vergrößern bitte das Bild anklicken) 

     granit


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Aktuelles

Neue Anfuhrkosten ab dem 01.05.2012 - weitere Informationen finden Sie hier: Anfuhrkosten

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