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Verheizen Sie auch Ihr Geld ? Steigende Energiekosten machen effiziente Heizsysteme und effektive Gebäude-Wärmedämmung immer wichtiger. Hausbesitzer, die ihre Immobilie verpachten, vermieten oder verkaufen wollen, werden mit der Anforderung einen Energiepass vorzulegem ab diesem Jahr konfrontiert. Der EU-Energieausweis für Bestandsgebäude
Die Koalition hat sich zum künftigen Energieausweis für Bestandsgebäude in der zu novellierenden Energieeinsparverordnung (EnEV) auf folgendes Ergebnis geeinigt: Die wesentlichen Maßgaben sind: Die Fristen zur Einführung von Energieausweisen werden um 6 Monate verschoben. Danach sind die ersten Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend auszustellen. Die von der Bundesregierung geplanten Regelungen zur eingeschränkten Wahlfreiheit von bedarfs- oder verbrauchsbasierten Energieausweisen bleiben bestehen. Allerdings ist es bis zum 1.10.2008 zulässig, für alle Gebäude frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen zu wählen. Die Regelung zur Ausstellungsberechtigung wurden ausgeweitet. Für die Ausstellung von Energieausweisen sollen auch nach Landesrecht berechtigte Personen zugelassen werden. Zudem wurde die Gruppe der ausstellungsberechtigten Handwerker und Techniker erweitert. Steht ein Gebäude vor einer Sanierung, ist zu empfehlen die ausführliche Vor-Ort-Energiesparberatung mit ihren wertvollen Informationen für das Gebäude zu nutzen und darüber letztlich auch den Energieausweis quasi als Nebenprodukt mit 10-jähriger Gültigkeit zu bekommen. Verbrauchsbezogener und bedarfsorientierter Ausweis Bei der Energieausweiserstellung gibt es zwei mögliche Verfahren in Kurz- oder/und Langversion, d.h. zwei Arten der Datenerfassung:
Beide Varianten können für ein und dasselbe Gebäude völlig unterschiedliche Werte ergeben. |