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Service/Dienstleistungen Haus-Energieberatung

Verheizen Sie auch Ihr Geld ?

Steigende Energiekosten machen effiziente Heizsysteme und effektive Gebäude-Wärmedämmung immer wichtiger. Hausbesitzer, die ihre Immobilie verpachten, vermieten oder verkaufen wollen, werden mit der Anforderung einen Energiepass vorzulegem ab diesem Jahr konfrontiert.
 

Der EU-Energieausweis für Bestandsgebäude

 

Die Koalition hat sich zum künftigen Energieausweis für Bestandsgebäude in der zu novellierenden Energieeinsparverordnung (EnEV) auf folgendes Ergebnis geeinigt:

 
Nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 26.07.2007 tritt die EnEv 2007 zum 01. Oktober diesen Jahres in Kraft. Der Energieausweis (Nicht Energiepass) für Bestandsgebäude wird damit ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht.

Das Bundeskabinett hat zuvor am 27.06.2007 den Maßgaben des Bundesrates zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) zugestimmt und die EnEV 2007 beschlossen.

Die wesentlichen Maßgaben sind:

Die Fristen zur Einführung von Energieausweisen werden um 6 Monate verschoben. Danach sind die ersten Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend auszustellen.

Die von der Bundesregierung geplanten Regelungen zur eingeschränkten Wahlfreiheit von bedarfs- oder verbrauchsbasierten Energieausweisen bleiben bestehen. Allerdings ist es bis zum 1.10.2008 zulässig, für alle Gebäude frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen zu wählen.

Die Regelung zur Ausstellungsberechtigung wurden ausgeweitet. Für die Ausstellung von Energieausweisen sollen auch nach Landesrecht berechtigte Personen zugelassen werden. Zudem wurde die Gruppe der ausstellungsberechtigten Handwerker und Techniker erweitert.

Steht ein Gebäude vor einer Sanierung, ist zu empfehlen die ausführliche Vor-Ort-Energiesparberatung mit ihren wertvollen Informationen für das Gebäude zu nutzen und darüber letztlich auch den Energieausweis quasi als Nebenprodukt mit 10-jähriger Gültigkeit zu bekommen.

Verbrauchsbezogener und bedarfsorientierter Ausweis

Bei der Energieausweiserstellung gibt es zwei mögliche Verfahren in Kurz- oder/und Langversion, d.h. zwei Arten der Datenerfassung:

1.

Die vereinfachte Datenaufnahme mittels tabellierter Pauschalwerte für die Erfassung des Gebäudes bei verbrauchsorientiertem Ausweis,

2.

Ausführliche Datenaufnahme: die Daten zum Gebäude werden detailliert (Pläne, Baubeschreibungen etc.) beim bedarfsorientierten Ausweis ermittelt.

Beide Varianten können für ein und dasselbe Gebäude völlig unterschiedliche Werte ergeben.

Wir bieten Ihnen mit unserem Kooperationspartner, der Firma Energieberatung Remshagen die Erstellung des Energieausweises. Gerne erstellen wir Ihnen auch ein Angebot für Energiesparmaßnahmen aufgrund der Ergebnisse des Energieausweises.



Bitte sprechen Sie uns an, wir stellen gerne den Kontakt für Sie her.


 

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